Stalker durfte nichtdoppelt bestraft werden
Zehn Monate Haft für Vorbestraften wegen häuslicher Gewalt und Stalkings. Deshalb muss 43-Jähriger BH-Geldstrafe für Verstoß gegen Annäherungsverbot nicht bezahlen.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen