Stiefvater hat doch nicht drei Kinder jahrelang misshandelt
Schöffensenat stellte nur einen Vorfall mit Schlägen gegen Stiefkinder fest und zudem jahrelange Nötigungen: Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für unbescholtenen 49-Jährigen.
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Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster