Eine Unterländerin erstach 2022 ihren Ehemann und wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Sie erhielt offenbar die Erlaubnis, außerhalb des Gefängnisses Hochzeit zu feiern.
Schöffensenat war nicht davon überzeugt, dass vorbestrafter 31-Jähriger gleich beim Kennenlernen 21-Jährige im Freien beim Bregenzer Hafen vergewaltigt hat.
Ein 28-Jähriger legte in einem Mehrparteienhaus in seiner Mietwohnung Feuer. Das Urteil mit Gefängnisstrafe wegen versuchter Brandstiftung wurde in zweiter Instanz bestätigt.