Einschlägig vorbestrafter 26-Jähriger verletzte Widersacher mit Faustschlägen und Tritt ins Gesicht schwer. Schuldspruch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung.
Berufungsgericht hob Verurteilung zu Geldstrafe wegen Begründungsmängeln auf. Nun entscheidet anderer Richter, ob Hundebesitzer seinen Hund tatsächlich geschlagen hat.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen