Casinopension durfte nicht gekürzt werden
Arbeitsgericht untersagte Kürzung der Betriebspension um 30 Prozent, weil wirtschaftliche Lage der Casinos Austria AG nicht gefährdet ist. Feldkircher Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster