Im Zweifel Freispruch von Vergewaltigung
Für Schöffensenat ist nicht erwiesen, dass vorbestrafter 16-Jähriger 2018 alkoholisierte 14-Jährige bei Party in Wohnhaus vergewaltigt und missbraucht hat. Urteil nicht rechtskräftig.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen