Unbescholtener Pole zwang nach Ansicht der Richter polnische Freundin in Vorarlberg aus Rache für Seitensprung zu sexuellen Handlungen und verletzte sie bei anderem Vorfall.
66-Jähriger nötigte eine Betreuerin, bedrohte einen Betreuer und entwendete in Supermärkten Lebensmittel. Gefängnisstrafe für den vielfach Vorbestraften.
Ostern ist vorbei – nun rollt das Landesgericht Feldkirch wieder schwere Fälle auf. Es geht um Gewalt in Familien, Sexualdelikte, Diebstahlserien und ein Schwurgerichtsprozess wegen versuchten Mordes.
In der ersten Aprilwoche stehen brisante Verhandlungen an: Ehemaliger Polizist soll seine Enkelinnen missbraucht haben, jugendliche Räuber mit Elektroschockern und klare Drohungen wie „Ich steche dir dein Auge aus“.
Am Landesgericht Feldkirch werden nächste Woche einige brisante Fälle verhandelt: Dabei geht unter anderem um Erpressung in der Ehe, einen Messerangriff am Bahnhof Dornbirn und organisierte Abgabenhinterziehung.
Angeklagter berührte nach Ansicht der Richter unmündige Tochter und unmündige Nichte im Intimbereich. Mehrjährige Freiheitsstrafe für unbescholtenen 59-Jährigen.
Mehrjährige Gefängnisstrafe für unbescholtenen 44-Jährigen: Der Rumäne übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt gegen seine (ehemalige) Frau aus.
Ein 17-Jähriger wird verdächtigt, mehrere sexuelle Übergriffe im Bezirk Feldkirch verübt zu haben. Das sagt Feldkirchs Vizebürgermeisterin Andrea Kerbleder dazu.
Vorbestrafte Drogenkonsumentin bot vor jüngster Verurteilung zu Haftstrafe Cannabis zum Verkauf an. Obwohl die Vorstrafe berücksichtigt wurde, wird keine Strafe verhängt.
Vorbestrafter 50-Jähriger versuchte, so das nicht rechtskräftige Urteil, zwei Frauen mit Drohungen zum Sex zu zwingen und bot 13-Jähriger vergeblich Geld für Sex an.
Bei einer Projektwoche in Italien sollen vier 16-Jährige eine Mitschülerin in ein Zimmer gesperrt und gezwungen haben, sie zu massieren. Die Staatsanwaltschaft Linz bestätigt eine Anzeige der Schule.
Ein vorbestrafter 40-Jähriger wollte die Ordination nicht verlassen und verletzte einen praktischen Arzt leicht, der ihm keine zusätzlichen Schlafmittel mehr gab. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!