Schuldspruch gegen Großdealer bestätigt
Das Höchstgericht hält es für rechtmäßig, dass Rohdaten aus Chats von Kryptohandys nicht eingeholt wurden. Nun entscheidet das Berufungsgericht, ob es bei zehn Jahren Haft bleibt.
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Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!