Höchstgericht entschied, dass Kaufvertrag aufgehoben wird, weil Immobilienfirma weniger als 60 Prozent des Verkehrswerts bezahlte und Zwangslage der Verkäuferin ausnützte.
Höchstgericht ordnete neue Bestrafung an Bezirksgericht an. Denn Richter verhängte für Unterhaltsverletzung und Diebstahl statt einer Strafe unbedingte Haft- und Geldstrafe.
Landesgericht verurteilte unbescholtenen 56-Jährigen zu Haftstrafe, weil er schlafende 18-Jährige oral missbraucht haben soll. OGH hob aber Urteil wegen Begründungsmangel auf.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”