Fehler: Aufgehobene fünfjährige Haftstrafe
Begründungsfehler in Urteil gegen vorbestraften Serieneinbrecher aus Polen, über den fünfeinhalb Jahre Haft verhängt wurden. Höchstgericht ordnete neue Verhandlung an.
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Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!