Missbrauch: Haftstrafe ist nicht zu verbüßen
37-Jähriger hat zugelassen, dass Zehnjährige ihn im Intimbereich berührt. Er erhält eine Geldstrafe und eine bedingte Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger.
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Joachim Mangard “La traviata” aktueller denn je: Eine Gesellschaft, die im Spiegel bricht