Psychisch Kranker bleibt trotz Beschwerden in psychiatrischer Unterbringung
Gewalttäter hielt sich nach Urteil nicht an Drogen- und Alkoholverbot. Deshalb wurde er doch in Psychiatrie eingewiesen. Dort muss er vorerst weiterhin bleiben.
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Joachim Mangard “La traviata” aktueller denn je: Eine Gesellschaft, die im Spiegel bricht