Zum Islam konvertierter 22-Jähriger soll unter Einfluss von psychischer Krankheit geplant haben, Betende zu töten. Prozess am 30. Juni mit Antrag auf Einweisung in Psychiatrie.
Ein 62-Jähriger, der im Vorjahr bereits wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, stand erneut vor Gericht - dieses Mal wegen Drogenschmuggel.
Sehr langer Krankenstand nach schwerer Handverletzung. Arbeiterin forderte in zwei Prozessen die Zurücknahme der Kündigung und Schmerzengeld. Nun wurde man sich vorläufig einig.
Führendes Mitglied eines Motorradklubs für Schmuggel und Verkauf von Kokain und Marihuana im zweistelligen Kilobereich verantwortlich. Urteil des Feldkircher Landesgerichts wurde bestätigt.
Alkoholisierte Kundin beschimpfte dem Urteil zufolge in Supermarkt ausländischen Kassier rassistisch. Weil Angeklagte einschlägig vorbestraft ist, wurde Gefängnisstrafe verhängt.
86-Jährige fuhr aus Frust mit dem Auto auf eine Polizistin zu, sodass diese zur Seite springen musste. Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtene Angeklagte nicht rechtskräftig.
Verteidiger in Geschworenenprozess soll dazu nicht berechtigt gewesen sein. Jetzt wohl neue Verhandlung gegen mutmaßlichen Neonazi, der zu hoher Haftstrafe verurteilt wurde.
Als Gewalttäter angeklagter Onkel wurde ebenso freigesprochen wie die Kindeseltern, denen unterlassene medizinische Hilfe nach erstem Vorfall vorgeworfen wurde.
Der Vorbestrafte zielte mit einer Schreckschusspistole, die unbefugt in seinem Besitz war, auf einen wegfahrenden Pkw und versuchte, andere Autos mit der Waffe anzuhalten.
Die klagende Dienstnehmerin fühlt sich am Arbeitsplatz durch zu viele Videokameras überwacht. Sie führt deshalb einen anhängigen Arbeitsprozess gegen ihren Arbeitgeber.
Angeklagter forderte im Drogenrausch mit Morddrohungen und Schlägen Mitbewohner dazu auf, siebeneinhalb Meter in die Tiefe zu springen. 44-Jähriger wurde schwer verletzt.
Motorradfahrer mit gefälschten Kennzeichen zwang Lkw-Fahrer zum Ausweichen. Gefängnisstrafe, weil Angeklagter schon 22 Vorstrafen hat und ein Rückfalltäter ist.
Der 52-Jährige bestahl zudem die missbrauchte Frau und andere Geschädigte. Nach zahlreichen Vorstrafen muss er nun ins Gefängnis. Das Urteil aber noch nicht rechtskräftig.
Der Schöffensenat ging nicht davon aus, dass der unbescholtene Angeklagte seine Bekannte deshalb kurz in seiner Wohnung einsperrte, um Oralverkehr von ihr zu erzwingen.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen