Eine Unterländerin erstach 2022 ihren Ehemann und wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Sie erhielt offenbar die Erlaubnis, außerhalb des Gefängnisses Hochzeit zu feiern.
Ein 28-Jähriger legte in einem Mehrparteienhaus in seiner Mietwohnung Feuer. Das Urteil mit Gefängnisstrafe wegen versuchter Brandstiftung wurde in zweiter Instanz bestätigt.
Ein Mitarbeiter forderte in einem Arbeitsprozess vergeblich seinen ausständigen Lohn. Die Schadenersatzansprüche des Ex-Arbeitgebers übersteigen jedoch Entgeltforderung.
Ein ungehorsamer Lehrer missachtete die Weisung der Bildungsdirektion, eine Vor- und Nachbereitung des Unterrichts vorzulegen. Arbeitsgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Entlassung.
Angestellter Arzt vergriff sich an Patientin. Teilbedingte Haftstrafe im ersten Prozess. Im neuen Prozess kam Angeklagter mit Geldstrafe und nicht zu verbüßender Haftstrafe davon.
Arbeitsgericht untersagte Kürzung der Betriebspension um 30 Prozent, weil wirtschaftliche Lage der Casinos Austria AG nicht gefährdet ist. Feldkircher Urteil ist nicht rechtskräftig.
60-Jähriger verletzte Mitbewohner leicht. Berufungsgericht bestätigte Strafe: Drei Jahre teilbedingte Haft. Geschworene ging nicht von angeklagtem Mordversuch aus.
Urteil in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt: Vorbestrafter Syrer versuchte, 2023 in Mellau nigerianischen Arbeitskollegen mit lebensgefährlichem Messerstich zu töten.
Angeklagter versuchte 13-Jährige zu vergewaltigen und missbrauchte andere 13-Jährige. Berufungsgericht setzte nach Schadensersatzzahlung Haftstrafe um einen Monat herab.
Urteil zu fortgesetzter Gewaltausübung in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt. Unbescholtene Rumänin schlug ihren unmündigen Stiefsohn über zwei Jahre hinweg.
Vorbestrafter stahl in Tankstelle räuberisch Thunfischdosen und Spritzpistole und klaute als Autostopper Geldtasche. Berufungsgericht setzte Strafe auf zwei Jahre herab.
Die erfrorenen Finger eines Bergsteigers mussten teilamputiert werden. Seine Unfallversicherung muss nichts bezahlen, weil kein Unfall vorliegt, urteilte auch das Berufungsgericht.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”