Motorradfahrer mit gefälschten Kennzeichen zwang Lkw-Fahrer zum Ausweichen. Gefängnisstrafe, weil Angeklagter schon 22 Vorstrafen hat und ein Rückfalltäter ist.
Lehrling wurde entlassen, weil er sich im Dienst an junger Arbeitskollegin vergriffen haben soll. Entlassener bestreitet Vorwurf und klagt ehemaligen Dienstgeber in Arbeitsprozess.
54-Jährige hob fünfstellige Summe von Konten ihres Bruders ab. Sie gab an, das Geld ihrem neuen Freund geliehen zu haben. Er habe bislang keine Rückzahlungen geleistet.
Der 52-Jährige bestahl zudem die missbrauchte Frau und andere Geschädigte. Nach zahlreichen Vorstrafen muss er nun ins Gefängnis. Das Urteil aber noch nicht rechtskräftig.
Der Schöffensenat ging nicht davon aus, dass der unbescholtene Angeklagte seine Bekannte deshalb kurz in seiner Wohnung einsperrte, um Oralverkehr von ihr zu erzwingen.
Arbeitsloser 49-Jähriger mit einschlägigen Vorstrafen rief dem bereits rechtskräftigen Urteil zufolge auf mehreren YouTube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung auf.
Klagender Patient behauptet, medizinischer Gerichtssachverständiger sei fälschlicherweise von keinen Dauerfolgen nach Arbeitsunfall ausgegangen, und fordert Schadenersatz.
Während ihr verurteilter Ex-Lebensgefährte sich bereits in Haft befand, sagte 29-Jährige, sie und nicht er habe Drohung geschrieben. Danach wurde er sofort enthaftet und sie verurteilt.
Schöffensenat war nicht überzeugt davon, dass der unbescholtene Nachbar ein unmündiges Mädchen bei mehreren Vorfällen im Intimbereich berührt hat. Das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtswirksame Anklage gegen vorbestraften Untersuchungshäftling, der mit Rechtsrock auf Youtube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung aufgefordert haben soll.
30-Jährige bestahl einen Kunden. Nach ihrer Verurteilung ist sie in einem anderen Beruf mit weit geringerem Einkommen beschäftigt. Deshalb wurde ihre Geldstrafe drastisch reduziert.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster