Bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von zehn Monaten für einschlägig vorbestraften 50-Jährigen: Vater war gegen Sohn drei Jahre lang physisch und psychisch gewalttätig.
Derzeit warten die Nachbargemeinden Altach und Götzis auf die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Auch ein Erlischen des Abbaubescheids steht im Raum.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster