Tamara und Jutta Zeisset sind mit den Nerven am Ende. Ihr Ringen mit Bauträger, Hausverwaltung oder Sachverständigen wegen offenkundiger Baumängel in einer Eigentumswohnung in Götzis ist längst zur unendlichen Geschichte geworden. Bauträger und Hausverwaltung weisen die Vorwürfe in der NEUE zurück.
Verurteilter Brandstifter wehrt sich in Zivilprozess gegen Vorwurf, auch Auto des Klägers angezündet zu haben. Nun wurde Vollstreckbarkeit der Klagsforderung aufgehoben.
86-Jährige fuhr aus Frust mit dem Auto auf eine Polizistin zu, sodass diese zur Seite springen musste. Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtene Angeklagte nicht rechtskräftig.
66-Jähriger nötigte eine Betreuerin, bedrohte einen Betreuer und entwendete in Supermärkten Lebensmittel. Gefängnisstrafe für den vielfach Vorbestraften.
Anwalt Patrick Beichl spricht in der NEUE_Serie "Hinter den Kulissen des Rechts: Drei Fälle mit ..." über Behandlungen, die schiefgegangen sind – und davon, wie schwer es ist, medizinische Fehler überhaupt nachzuweisen.
Eine Unterländerin erstach 2022 ihren Ehemann und wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Sie erhielt offenbar die Erlaubnis, außerhalb des Gefängnisses Hochzeit zu feiern.
17-Jähriger filmte Geschlechtsverkehr mit 13-Jähriger und schickte Videos seiner 14-jährigen Ex-Freundin. Geldstrafe für Vorbestraften wegen Kindesmissbrauchsmaterials.
28-jähriger Türke verletzte im Jänner 2024 in Lustenau mit Pistolenschüssen zwei Tschetschenen schwer. Geschworene nahmen Mordversuche an. Zusatzstrafe für Vorbestraften.
Hans Kreuzmayr (70) aus Gaschurn staunte nicht schlecht, als ihm eine Polizeistreife auf dem eigenen Grund zum Alkomattest bat. Nach Verweigerung zog er vor Gericht, wurde aber abgewiesen. Am Schluss zahlte die BH die Strafe zurück – nach eineinhalb Jahren Spießrutenlauf.
Bei dem Unfall auf dem Bodensee wurde niemand verletzt. Der Vorarlberger Bootsbesitzer fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz von der Schweizerischen Bodenseeschifffahrtsgesellschaft.
Hermann Bickel (86) muss sein Maisäß in den Urzustand zurückversetzen. Das Urteil birgt Diskussionsstoff, wie sein Rechtsanwalt Bernd Widerin der NEUE bestätigt.
Unbescholtener Angeklagter berührte nach Ansicht der Richter Tochter (13) und Nichte seiner Ex-Frau im Intimbereich. Noch kein Urteil in vertagtem Prozess.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!