Beklagte in Erbstreit bezahlte in Vergleich vereinbarte Summe nicht rechtzeitig. Sie versucht jetzt mit Klage gerichtlich bewilligte Forderungsexekution aufheben zu lassen.
Unbescholtener 42-Jähriger verging sich an schlafender Freundin seiner Lebensgefährtin. Berufungsgericht verringerte zu verbüßende Gefängnisstrafe rechtskräftig.
Über einen Bregenzer Gastronomiebetrieb wurde das Konkursverfahren eröffnet. Verbindlichkeiten betragen laut Schuldnerin derzeit rund 250.000 Euro, die Zahl der betroffenen Dienstnehmer ist noch nicht bekannt.
Am Landesgericht Feldkirch muss sich am Dienstag ein Bürgermeister aus dem Walgau gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen finanzstrafrechtliche Verfehlungen in einer gemeindeeigenen Gesellschaft vor.
Privatgutachter versuchte zusammen mit Bauunternehmer mit gefälschtem Schreiben des Obergutachters Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an Wohnanlage zu verhindern.
44-jähriger versuchte nach Ansicht der Richter im Bezirk Bludenz Mitarbeiterin einer Tankstelle zu vergewaltigen. Mehrjährige Gefängnisstrafe für unbescholtenen Weißrussen.
Über eine Koblacher Gastronomiegesellschaft ist am Landesgericht Feldkirch ein Konkursverfahren eröffnet worden. Gläubiger können ihre Forderungen bis 22. Jänner anmelden.
Ein Mann aus dem Bezirk Dornbirn ist im gemeinsamen Urlaub gegenüber Freunden körperlich und psychisch übergriffig geworden. Heute musste er sich für seine Taten Landesgericht Feldkirch verantworten.
In Lustenau ist ein Unternehmen aus der Reinigungsbranche in ein Insolvenzverfahren geraten. Das Landesgericht Feldkirch hat nun die nächsten Schritte eingeleitet.
Bezirksgericht hatte für Körperverletzung Geldstrafe gewährt. Berufungsgericht verhängte über vorbestraften Rückfalltäter nun aber rechtskräftig eine zu verbüßende Haftstrafe.
Zwei Männer verletzten einander nach Ansicht der Strafrichterin mit Faustschlägen. Trotzdem wurden die beiden Angeklagten im Zweifel freigesprochen, wegen Notwehr.
Tiefgarage der Gemeinde Mittelberg wurde auch deshalb überschwemmt, weil Nachbarin ihren Kanalschacht verschloss. Sie haftet für die Hälfte des Schadens, urteilte der OGH.
Der Kläger sagt, er sei zu Unrecht entlassen worden und klagt deshalb seinen Ex-Arbeitgeber. Der Lehrling war entlassen worden, weil er sich im Dienst an einer Arbeitskollegin vergriffen haben soll.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen