Wegen freiwilliger Gewalttherapie: Strafe verringert
Gewalttäter unterzieht sich bereits freiwillig einer Antiaggressionstherapie. Deshalb wurde in zweiter Instanz Gefängnisstrafe für Vorbestraften um mehrere Monate herabgesetzt.
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Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”