Zwei Männer (27 u. 21) schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Doch die DNA-Spurenlage lässt sich nicht mit der Verantwortung des Erstangeklagten in Einklang bringen. Außerdem gibt es für die Staatsanwaltschaft ein eindeutiges Tatmotiv.
Zwei Jahre nach dem Tod der 30-Jährigen klagte die Staatsanwaltschaft Feldkirch den 27-jährigen U-Häftling nun wegen Mordes an und einen 21-Jährigen, weil er die Tat nicht verhindert hat.
Beklagte Versicherungen des klagenden Gastronomen gehen von Brandstiftung aus und verweigern Zahlungen. Aber Ermittlungsverfahren gegen Lokalbetreiber wurde eingestellt.
OGH hob Bescheid der Rechtsanwaltskammer auf, mit dem Wiederzulassung als Anwalt untersagt wurde. Höchstgericht ordnete genauere Prüfung der Vertrauenswürdigkeit an.
Vorbestrafter 35-Jähriger sperrte laut nicht rechtskräftigem Urteil Ex-Lebensgefährtin in seiner Wohnung ein, vergewaltigte, schlug, trat, biss, würgte, nötigte und bedrohte sie.
Schlafende Mitschülerin im Intimbereich gestreichelt: Oberlandesgericht gewährte bedingte Haftstrafe. Landesgericht hatte einen Monat Gefängnis verhängt.
Republik haftet gegenüber Mann aus erster Wohnung dem Grunde nach für Schäden, und bezahlte Frau aus zweiter Wohnung 5000 Euro, so ein nicht rechtskräftiges Urteil.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen