Republik haftet gegenüber Mann aus erster Wohnung dem Grunde nach für Schäden, und bezahlte Frau aus zweiter Wohnung 5000 Euro, so ein nicht rechtskräftiges Urteil.
Berufungsgericht hob Verurteilung zu Geldstrafe wegen Begründungsmängeln auf. Nun entscheidet anderer Richter, ob Hundebesitzer seinen Hund tatsächlich geschlagen hat.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen