OGH hob Bescheid der Rechtsanwaltskammer auf, mit dem Wiederzulassung als Anwalt untersagt wurde. Höchstgericht ordnete genauere Prüfung der Vertrauenswürdigkeit an.
Vorbestrafter 35-Jähriger sperrte laut nicht rechtskräftigem Urteil Ex-Lebensgefährtin in seiner Wohnung ein, vergewaltigte, schlug, trat, biss, würgte, nötigte und bedrohte sie.
Schlafende Mitschülerin im Intimbereich gestreichelt: Oberlandesgericht gewährte bedingte Haftstrafe. Landesgericht hatte einen Monat Gefängnis verhängt.
Republik haftet gegenüber Mann aus erster Wohnung dem Grunde nach für Schäden, und bezahlte Frau aus zweiter Wohnung 5000 Euro, so ein nicht rechtskräftiges Urteil.
Berufungsgericht hob Verurteilung zu Geldstrafe wegen Begründungsmängeln auf. Nun entscheidet anderer Richter, ob Hundebesitzer seinen Hund tatsächlich geschlagen hat.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster