Freispruch von grob fahrlässiger Tötung ist nicht rechtskräftig: Beeinträchtigter Nichtschwimmer ertrank in Schwimmbad, während Sozialbetreuerin ihn kurz alleinließ.
Auf anerkannte Forderungen von rund 1,6 Millionen Euro wird es voraussichtlich eine Quote von 0,96 Prozent geben. Nicht besicherten Gläubigern droht vollständiger Ausfall.
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe: Arbeitslose 29-Jährige erhielt keinen Zuschuss und verletzte deshalb dem Urteil zufolge Mitarbeiterin der Dornbirner Sozialabteilung leicht.
Der 48-jährige Angeklagte vergewaltigte nach Ansicht der Richter zwei Frauen und berührte eine weitere Frau im Intimbereich. Einweisung des psychisch Kranken in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Prozess wegen angeklagter Tierquälerei am 13. Juni gegen drei Landwirte. Sie sollen Kuh vor Klauenpflege mit Strick Zunge abgerissen und das Tier danach nicht versorgt haben.
Versicherung fordert in Zivilprozess 24 Millionen Euro nach Feuer in Rankweiler Industriepark. Beklagte junge Männer strafrechtlich von Brandstiftung freigesprochen.
Häftling verletzte im Feldkircher Gefängnis zwei Mithäftlinge mit Faustschlägen leicht. Berufungsgericht erhöhte Gefängnisstrafe für Vorbestraften von zwei auf neun Monate.
Für Schöffensenat ist nicht erwiesen, dass vorbestrafter 16-Jähriger 2018 alkoholisierte 14-Jährige bei Party in Wohnhaus vergewaltigt und missbraucht hat. Urteil nicht rechtskräftig.
Kläger forderte 61 Millionen Euro von Bank, erhielt keinen Gratisanwalt und zog Klage zurück. Trotzdem hat er ein Viertel der Gerichtsgebühr zu bezahlen, so das Höchstgericht.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen