Versicherung fordert in Zivilprozess 24 Millionen Euro nach Feuer in Rankweiler Industriepark. Beklagte junge Männer strafrechtlich von Brandstiftung freigesprochen.
Häftling verletzte im Feldkircher Gefängnis zwei Mithäftlinge mit Faustschlägen leicht. Berufungsgericht erhöhte Gefängnisstrafe für Vorbestraften von zwei auf neun Monate.
Für Schöffensenat ist nicht erwiesen, dass vorbestrafter 16-Jähriger 2018 alkoholisierte 14-Jährige bei Party in Wohnhaus vergewaltigt und missbraucht hat. Urteil nicht rechtskräftig.
Kläger forderte 61 Millionen Euro von Bank, erhielt keinen Gratisanwalt und zog Klage zurück. Trotzdem hat er ein Viertel der Gerichtsgebühr zu bezahlen, so das Höchstgericht.
Zwei Männer (27 u. 21) schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Doch die DNA-Spurenlage lässt sich nicht mit der Verantwortung des Erstangeklagten in Einklang bringen. Außerdem gibt es für die Staatsanwaltschaft ein eindeutiges Tatmotiv.
Zwei Jahre nach dem Tod der 30-Jährigen klagte die Staatsanwaltschaft Feldkirch den 27-jährigen U-Häftling nun wegen Mordes an und einen 21-Jährigen, weil er die Tat nicht verhindert hat.
Beklagte Versicherungen des klagenden Gastronomen gehen von Brandstiftung aus und verweigern Zahlungen. Aber Ermittlungsverfahren gegen Lokalbetreiber wurde eingestellt.
OGH hob Bescheid der Rechtsanwaltskammer auf, mit dem Wiederzulassung als Anwalt untersagt wurde. Höchstgericht ordnete genauere Prüfung der Vertrauenswürdigkeit an.
Vorbestrafter 35-Jähriger sperrte laut nicht rechtskräftigem Urteil Ex-Lebensgefährtin in seiner Wohnung ein, vergewaltigte, schlug, trat, biss, würgte, nötigte und bedrohte sie.
Schlafende Mitschülerin im Intimbereich gestreichelt: Oberlandesgericht gewährte bedingte Haftstrafe. Landesgericht hatte einen Monat Gefängnis verhängt.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen