Im Zweifel: Freispruch von häuslicher Gewalt
Richter war nicht davon überzeugt, dass unbescholtener Angeklagter seine Frau tatsächlich zwischen 2016 und 2021 immer wieder geschlagen hat. Sein Urteil ist rechtskräftig.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen