Vorbestrafter versetzte Lebensgefährtin Faustschläge ins Gesicht. Dadurch ausgelöste Sehschwäche ist ihm laut Urteil nicht zuzurechnen. Täter und Opfer sind wieder ein Paar.
Urteil rechtskräftig: Unbescholtene 57-Jährige betrog 12 Klienten, denen sie Heilung von Krankheiten versprach, um 478.000 Euro und das Land um 41.000 Euro an Sozialhilfe.
Ein 56-Jähriger stahl Gold im Wert von 250.000 Euro. Seine Mutter versuchte, die Tat ihres Sohnes zu verschleiern und sagte falsch vor der Polizei aus. Dafür wurde sie verurteilt.
Vorbestrafte Drogenkonsumentin bot vor jüngster Verurteilung zu Haftstrafe Cannabis zum Verkauf an. Obwohl die Vorstrafe berücksichtigt wurde, wird keine Strafe verhängt.
Richter war nicht davon überzeugt, dass unbescholtener Angeklagter seine Frau tatsächlich zwischen 2016 und 2021 immer wieder geschlagen hat. Sein Urteil ist rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung gegen die bedingte Haftstrafe von zwei Monaten für den 22-Jährigen, der in seiner Lustenauer Wohnung beim Erwürgen von Janine G. tatenlos zugesehen haben soll.
Unter großem Zuschauerinteresse begann heute der Prozess im Mordfall Janine G. Der Saal war im Nu voll, die Angeklagten wirkten gefasst und der Ankläger bekam einen Sonderauftritt. Eine Prozessbeobachtung.
Zwei 20-Jährige missbrauchten nacheinander im Auto massiv alkoholisierte und mit Kokain berauschte 19-Jährige. 24 Monate Haft für Vorbestraften, 20 Monate für Unbescholtenen.
Freispruch von grob fahrlässiger Tötung ist nicht rechtskräftig: Beeinträchtigter Nichtschwimmer ertrank in Schwimmbad, während Sozialbetreuerin ihn kurz alleinließ.
Auf anerkannte Forderungen von rund 1,6 Millionen Euro wird es voraussichtlich eine Quote von 0,96 Prozent geben. Nicht besicherten Gläubigern droht vollständiger Ausfall.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster