Vorbestrafter Pole brach bewusst in Häuser ein, deren Bewohner sich bei Trauerfeier befanden. Bei Wiederholung des Prozesses fiel Haftstrafe um ein Jahr höher aus als beim ersten Mal.
Justizwachebeamter übergab dienstliche Daten von USB-Stick seiner Chefin auch einem Journalisten. Disziplinarstrafe von 15.000 Euro wegen Dienstpflichtverletzungen.<br>
Tochter klagte neben ihr wohnende Mutter. Zumindest vorläufige Einigung in Zivilprozess um Grund und Boden. Das auch deshalb, weil Mutter nun mit ihrem Mann wegzieht.
Bei Prozesswiederholung erstes Urteil bestätigt: 6 der 18 Haftmonate sind zu verbüßen. Angeklagter verging sich oral an schlafender, alkoholisierter Freundin seines Patenkindes.
Anwalt klärte mangelhaft auf und forderte von Miteigentümern von Wohnanlage mit 190.000 Euro viel zu viel. Höchstgericht bestätigte Disziplinarstrafe von 15.000 Euro.
Schöffenprozess ab 17. April: 27-Jährigem wird unter anderem vorgeworfen, 20-Jährige mit K.o-Tropfen bewusstlos gemacht und sich dann ihr schwer vergangen zu haben.
Neun Monate Gefängnis für rückfälligen Vorbestraften, der neuerlich Videos von Kindesmissbrauch konsumierte und zudem einen 13-Jährigen missbrauchen wollte.
Gütliche Einigung in Zivilprozess um Schäden durch Fehlbehandlung. In Strafverfahren wird im Laufe des Jahres mit Anklage auch wegen schweren Betrugs gerechnet.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster