Vorbestrafter 35-Jähriger sperrte Ex-Lebensgefährtin in Wohnung ein, verletzte und vergewaltigte sie. Urteil in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt.
Fußacher Ex-Bürgermeister bestreitet in anhängigem Strafprozess um Amtsmissbrauch unrechtmäßige Bereicherung und sagt, er habe zu viel vertraut und zu wenig kontrolliert.
Verwitwete Pensionistin verlangt von Sohn 65.000 Euro: Denn er habe sie bedroht und ihr Haus beschädigt. Deshalb gelte der Vertrag über die ihm geschenkte Wohnung nicht mehr.
Neue Einigung nach aufgekündigtem Vergleich in Zivilprozess um behauptete Therapieschäden: Naturheilerin verpflichtete sich zur Rückzahlung von 30.000 Euro an Kundin.
17 Monate Haft für einschlägig vorbestraften 39-Jährigen, der Hunderte Male bei Polizeiinspektion anrief und Polizisten mit Mord, Brandstiftung und Vergewaltigung drohte.
Freispruch von grob fahrlässiger Tötung ist nicht rechtskräftig: Beeinträchtigter Nichtschwimmer ertrank in Schwimmbad, während Sozialbetreuerin ihn kurz alleinließ.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!