Beklagte Versicherungen des klagenden Gastronomen gehen von Brandstiftung aus und verweigern Zahlungen. Aber Ermittlungsverfahren gegen Lokalbetreiber wurde eingestellt.
Das Berufungsgericht erhöhte zu bezahlende Strafe von 3200 auf 7360 Euro. Zuvor gewährte das Bezirksgericht eine teilbedingte Sanktion. Die zweite Instanz hielt eine unbedingte Strafe für notwendig.
Es gibt die konkrete Überlegung, per Jahresanfang 2025 die im Vorjahr übernommene GIKO Verpackungen GmbH in die RATTPACK Flexibles hineinzufusionieren.
Blitzer-Bilanz der Bundespolizei: Erstmals seit vielen Jahren ist in Vorarlberg die Zahl der beanstandeten Tempoüberschreitungen leicht zurückgegangen.
Joachim Mangard “La traviata” aktueller denn je: Eine Gesellschaft, die im Spiegel bricht