Unbescholtener Tschetschene übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt in den verschiedensten Formen gegen seine unmündige Tochter aus. Urteil ist nicht rechtskräftig.
Psychisch kranker, zurechnungsfähiger Sexualstraftäter ist seit vielen Jahren inhaftiert und muss im Gefängnis bleiben, weil er Therapie verweigert und als gefährlich eingestuft wird.
Angeklagter schlug nach Ansicht der Richter unmündige Tochter seiner Lebensgefährtin über Jahre hinweg mehrmals im Monat. Mehrjährige Haftstrafe in zweiter Instanz bestätigt.
43-Jähriger vergewaltigte nach Ansicht der Richter litauische Freundin und schlug sie zuvor regelmäßig: Angeklagter bekämpfte Schuldspruch und Haftstrafe erfolglos.
Angeklagtem wurde vorgeworfen, er habe Heroin verkauft und nach Vorarlberg geschmuggelt und einen Kunden bedroht. Taten sollen sich bereits 1994 ereignet haben.
53-Jähriger wurde vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen. Nun kam er zu gewerbsmäßigem Diebstahl mit Diversion davon. Damit hat er weiterhin keine Vorstrafe.
54-Jähriger missbrauchte laut Urteil daheim stark alkoholisierten 15-Jährigen und nahm Übergriffe mit Überwachungskamera auf. Mehrjährige Gefängnisstrafe für Vorbestraften.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster