Die Klägerin fordert als neue Eigentümerin eines Baugrundstücks, das zuvor nur als Garten genutzt wurde, uneingeschränktes Fahr- und Gehrecht über Grundstück des Musikers.
Höchstgericht bestätigte Haftstrafe für 36-Jährigen, der Nichte wiederholt vergewaltigte. Verurteilter ist Pflegesohn jenes Ex-Polizisten, der zwei Enkelinnen missbraucht haben soll.
Alkoholisierte Kundin beschimpfte dem Urteil zufolge in Supermarkt ausländischen Kassier rassistisch. Weil Angeklagte einschlägig vorbestraft ist, wurde Gefängnisstrafe verhängt.
Alkoholisierte Frau trat beim Dornbirner Bahnhof auf den Boden geschlagener Frau auch ins Gesicht. Schaulustige griffen nicht ein. Zudem verleumdete die Angeklagte das Opfer.
ÖBB-Mitarbeiter soll während Dienstzeit auch Schülerinnen sexuell belästigt haben. Weil er Betriebsrat ist, klagen ÖBB in Arbeitsprozess auf gerichtliche Zustimmung zur Entlassung.
30-Jährige bestahl einen Kunden. Nach ihrer Verurteilung ist sie in einem anderen Beruf mit weit geringerem Einkommen beschäftigt. Deshalb wurde ihre Geldstrafe drastisch reduziert.
Vorbestrafter versetzte Lebensgefährtin Faustschläge ins Gesicht. Dadurch ausgelöste Sehschwäche ist ihm laut Urteil nicht zuzurechnen. Berufungsgericht erhöhte Strafe.
Angeklagter täuschte laut Urteil seiner Freundin vor, nicht verheiratet zu sein und ihr geliehene fünfstellige Summe zurückzuzahlen. Teilbedingte Haftstrafe für Vorbestraften.
Joachim Mangard “La traviata” aktueller denn je: Eine Gesellschaft, die im Spiegel bricht