Kläger meint in anhängigem Zivilprozess, er habe wegen eines Beratungsfehlers des Anwalts seiner Frau bei einvernehmlicher Scheidung 30.000 Euro zu viel bezahlt.
Tochter klagte neben ihr wohnende Mutter. Zumindest vorläufige Einigung in Zivilprozess um Grund und Boden. Das auch deshalb, weil Mutter nun mit ihrem Mann wegzieht.
Bei Prozesswiederholung erstes Urteil bestätigt: 6 der 18 Haftmonate sind zu verbüßen. Angeklagter verging sich oral an schlafender, alkoholisierter Freundin seines Patenkindes.
Neun Monate Gefängnis für rückfälligen Vorbestraften, der neuerlich Videos von Kindesmissbrauch konsumierte und zudem einen 13-Jährigen missbrauchen wollte.
Gütliche Einigung in Zivilprozess um Schäden durch Fehlbehandlung. In Strafverfahren wird im Laufe des Jahres mit Anklage auch wegen schweren Betrugs gerechnet.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”