Vorbestrafter stahl Badegästen Rucksäcke und verursachte Schaden von 35.000 Euro. Der Handwerker muss nicht ins Gefängnis, damit er Schadenersatzzahlungen leisten kann.
Einschlägig vorbestrafter 22-Jähriger schlug und bedrohte nach Ansicht des Richters über Monate hinweg seine Mama. Schon früher Verurteilung wegen Taten gegen die Mutter.
Unbescholtener 21-Jähriger kam am Landesgericht für unbefugten Gebrauch des Autos des Alberschwender Priesters mit diversioneller Geldbuße von 1200 Euro davon.
Hinzu kommen 20 Haftmonate aus Vorstrafe, sodass Gesamtstrafe vier Jahre und acht Monate beträgt. Vorbestrafter schlug, würgte und bedrohte laut Urteil drei Freundinnen.
Prozess am 29. und 31. März: Sechs angeklagte Afghanen sollen in Bludenzer Flüchtlingsheim eine alkoholisierte und daher wehrlose Besucherin schwer missbraucht haben.
Schöffenprozess auf März vertagt: Drei unbescholtene Schüler sollen im Oktober 2022 versucht haben, in Lustenau einem 14-Jährigen auf der Straße Geld zu rauben.
Geldstrafen wegen Verleumdung für zwei Angeklagte und wegen gefährlicher Drohung gegen dritten Angeklagten. Tatmotiv offenbar Rache fürs lange Warten aufs Taxi.
Anwalt ließ sich in Gericht nicht auf Waffen untersuchen. OGH berücksichtigte frühere Verurteilung und halbierte wegen langer Verfahrensdauer Disziplinarstrafe auf 500 Euro.
Strittig ist in Arbeitsprozess, ob Entgelt brutto oder netto war, ob Kläger Angestellter oder selbstständiger Berater war und ob fristlose Kündigung zu Recht erfolgt ist oder nicht.
18 Monate teilbedingte für unbescholtenen 55-Jährigen, der nach Ansicht der Richter alkoholisierte und schlafende 18-Jährige oral missbrauchte. Urteil nicht rechtskräftig.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster