Nach einer Schlägerei mit mehreren Beteiligten müssen sich zwei Angeklagte wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Die Aussagen der Zeugen gehen - wie so oft in solchen Fällen - weit auseinander.
Unbescholtener Iraker drohte Gattin mit Mord und bat um Verzicht auf familiäre Blutrache. Berufungsgericht sah zusätzliche Erschwerungsgründe, strich aber bedingte Haftstrafe.
Sohn eines Patienten bedrohte dem Urteil zufolge einen Spitalsarzt und eine Krankenhausmitarbeiterin. Teilbedingte Gefängnisstrafe für vorbestraften Rückfalltäter.
Gewalttäter hielt sich nach Urteil nicht an Drogen- und Alkoholverbot. Deshalb wurde er doch in Psychiatrie eingewiesen. Dort muss er vorerst weiterhin bleiben.
Vorbestrafter 58-Jähriger schrieb auf seiner Facebookseite Herabwürdigendes gegen Migranten und stachelte zum Hass gegen sie an. Urteil wegen Verhetzung rechtskräftig.
Nach einer Messerattacke befindet sich der Vorarlberger seit 2011 in einem psychiatrischen Gefängnis. Er muss weiterhin auf unbestimmte Zeit dortbleiben, entschieden nun Gerichte.
Schwerverletzter habe mit Glück Schläge und Tritte überlebt, sagte der Richter. Haftstrafe für vorbestraften Gewalttäter, der zuerst stationäre Alkoholtherapie zu absolvieren hat.
Versuchter Betrug in Kunstfehlerprozessen zugunsten eines mutmaßlichen falschen Zahnarztes. Berufungsgericht hob Geldstrafe für gut verdienenden Angeklagten an.
Gewalttäter unterzieht sich bereits freiwillig einer Antiaggressionstherapie. Deshalb wurde in zweiter Instanz Gefängnisstrafe für Vorbestraften um mehrere Monate herabgesetzt.
Joachim Mangard “La traviata” aktueller denn je: Eine Gesellschaft, die im Spiegel bricht