Kläger fordert Rückzahlung von Kaufpreis von 21.500 Euro für automatisiertes Computerprogramm mit Bots und 12.000 Euro für Verluste mit Währungsschwankungen.
Zehn Monate Haft für Vorbestraften wegen häuslicher Gewalt und Stalkings. Deshalb muss 43-Jähriger BH-Geldstrafe für Verstoß gegen Annäherungsverbot nicht bezahlen.
Aus Sicht der Richter keine Nachweise für sexuelle Belästigung: Klage einer Kellnerin gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber wurde auch von Höchstgericht abgewiesen.
Zudem sammelte Pädagoge Videos und Fotos von nackten Jungen aus dem Internet. Nur teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen 31-Jährigen, weil er Selbstanzeige erstattete.
Ein Arbeitsprozess endete mit gütlicher Einigung, im Verfahren des anderen entlassenen Busfahrer wurde Klage gegen Ex-Arbeitgeber auch in zweiter Instanz abgewiesen.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”