Klage: Besitzstörung schon durchs Umkehren
Stellt bereits das Befahren eines Vorplatzes mit einem Auto für ein Wendemanöver eine Besitzstörung dar? Darüber entscheidet in einem Zivilprozess das Bezirksgericht Feldkirch.
Min. 1°
Max. 5°
Niederschlag 0 mm/m²
Wind 0 km/h
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster