Klage: Besitzstörung schon durchs Umkehren
Stellt bereits das Befahren eines Vorplatzes mit einem Auto für ein Wendemanöver eine Besitzstörung dar? Darüber entscheidet in einem Zivilprozess das Bezirksgericht Feldkirch.
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Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!