Missbrauch: Haftstrafe ist nicht zu verbüßen
37-Jähriger hat zugelassen, dass Zehnjährige ihn im Intimbereich berührt. Er erhält eine Geldstrafe und eine bedingte Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger.
Min. 13°
Max. 27°
Niederschlag 0 mm/m²
Wind 0 km/h
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!