Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung gegen die bedingte Haftstrafe von zwei Monaten für den 22-Jährigen, der in seiner Lustenauer Wohnung beim Erwürgen von Janine G. tatenlos zugesehen haben soll.
Die Anklage wirft dem Mann vor, einen ursprünglich angenommenen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben und selbst für den Tod des Sechsjährigen verantwortlich zu sein.
Die beiden Angeklagten beschuldigen sich gegenseitig des Mordes an 30-Jähriger Frau in Lustenau. Heute sollen Geschworene entscheiden, wer die Dornbirnerin erwürgt hat.
Am 6. November 2019 ist der Landtag zur konstituierenden Sitzung der 31. Legislaturperiode in Bregenz zusammengekommen. Seitdem hat sich viel getan. Ein Rückblick.
Unbescholtener 27-Jähriger vergewaltigte nach Ansicht der Richter 20-Jährige und 17-Jährige, versuchte, 15-Jährigen zu vergewaltigten, und beging weitere Sexualdelikte.
Auch im Ermittlungsverfahren rund um die Inseratenaffäre des Vorarlberger Wirtschaftsbunds gilt jene Berichtspflicht, die jüngst von der Pilnacek-Kommission kritisiert wurde. Der Akt lag mehrere Monate im Justizministerium. Eine Entscheidung ist aber nach wie vor nicht in Sicht.
Noch kein Urteil in vertagtem Strafprozess. Zahlreiche Vögel sollen auf Bregenzer Weinanbaufeld in ungeeigneten und unsachgemäß angebrachten Netzen verendet sein.
Laut dem Online-Portal „zackzack.at“ ermittelt die Staatsanwaltschaft zu einem dubiosen Geldfluss im Firmengeflecht des früheren Wirecard-Managers Jan Marsalek.
Fußacher Ex-Bürgermeister bestreitet in anhängigem Strafprozess um Amtsmissbrauch unrechtmäßige Bereicherung und sagt, er habe zu viel vertraut und zu wenig kontrolliert.
Noch kein Urteil in Schöffenprozess. Unbescholtener 37-Jähriger soll sich jahrelang an anfangs zweijährigem Sohn vergriffen haben, der dadurch traumatisiert worden sein soll.
Häftling verletzte im Feldkircher Gefängnis zwei Mithäftlinge mit Faustschlägen leicht. Berufungsgericht erhöhte Gefängnisstrafe für Vorbestraften von zwei auf neun Monate.
Das Berufungsgericht erhöhte zu bezahlende Strafe von 3200 auf 7360 Euro. Zuvor gewährte das Bezirksgericht eine teilbedingte Sanktion. Die zweite Instanz hielt eine unbedingte Strafe für notwendig.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!