Geld- und bedingte Haftstrafe für Fahrerin, die nicht anhielt, obwohl der Mitfahrer auf die Motorhaube des Traktors kletterte und auf die Straße stürzte.
Ein 38-jähriger Lehrer musste sich vor dem Schöffensenat wegen mehreren vorgeworfenen Sexualdelikten in Zusammenhang mit seinem zweijährigen Sohn verantworten.
Auch bei der Prozesswiederholung setzte es die Höchststrafe für ein serbisches Bandenmitglied, das im großen Stil Drogen geschmuggelt und verkauft haben soll.
Der Prozess um den Präsidenten eines Motorradclubs beschäftige die Justiz monatelang. Nun ist ein erstes Urteil gesprochen, das erwartungsgemäß hart ausfiel.
Anzeiger sagt, Beschuldigter habe ihn mit Kopfschussgeste bedroht. Landesgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Einstellung des Strafverfahrens durch Staatsanwaltschaft.
50-Jähriger streichelte als Besucher der Ex-Freundin deren zwölfjährige Tochter im Bett im Intimbereich. Teilbedingte Gefängnisstrafe für Unbescholtenen ist rechtskräftig.
Der verstorbene Vater hinterließ 2,5 Millionen Euro. Der beklagte Bruder behauptet, dass der Kläger dem Vater durch eine Morddrohung einen Enterbungsgrund lieferte. Der Kläger verlangt im Zivilprozess den Pflichtteil.
45-Jähriger versetzte 38-Jährigem einen Kopfstoß, der zuvor seine Tochter am Arbeitsplatz sexuell belästigte. Die beiden unbescholtenen Angeklagten kamen mit Diversionen davon
Niederländer erbeutete dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge mit Betrügereien 530.000 Euro. Strafe fiel hoch aus, weil 37-Jähriger schon einschlägige Haftstrafen verbüßt hat.
Vor einer Landtagssitzung im Juni 2023 demonstrierten Klimaaktivisten gegen den Stadttunnel Feldkirch. Nun entschied das Landesverwaltungsgericht, ob die dafür verhängte Geldstrafe bezahlt werden muss.
Lustenauer verhinderte nicht, dass 30-Jährige erwürgt wurde. 22-Jähriger in U-Haft, weil er in großem Stil mit Marihuana gehandelt haben soll. Mutmaßliche Komplizen verurteilt.
Großvater berührte vor Jahren unmündiges Mädchen im Intimbereich. Teilbedingte Gefängnisstrafe für unbescholtenen 78-Jährigen. Urteil des Schöffensenats ist rechtskräftig.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!