Stefan Denifl vertritt die Angehörigen von Janine G.: Im NEUE-Interview spricht er über Trauerschmerzengeld, die Besonderheiten des Mordfalls und was er den Hinterbliebenen rät.
Schwurgerichtsprozess im Lustenauer Mordfall startet am Dienstag. Die NEUE sprach vorab mit den Verteidigern der zwei Angeklagten, die sich gegenseitig belasten.
Zumindest vorläufige Einigung: Verkäuferin ersetzt rund die Hälfte des Kaufpreises und nimmt Pferd zurück, mit dem kleine Tochter des Käufers als Anfängerin nicht reiten kann.
Urteil in zweiter Instanz bestätigt: Drei Jahre Haft nach Schlägen mit Baseballschläger. 2019 noch Freispruch wegen Notwehr. Danach neuer Prozess mit neuen Beweisen.
Unbescholtener 27-Jähriger vergewaltigte nach Ansicht der Richter 20-Jährige und 17-Jährige, versuchte, 15-Jährigen zu vergewaltigten, und beging weitere Sexualdelikte.
Slowake verzollte in Schweiz gekaufte Armbanduhren bei Einreise in Lustenau nicht. Geldstrafe für grob fahrlässige Verzollungsumgehung von 5000 auf 9000 Euro angehoben.
Angeklagter versuchte 13-Jährige zu vergewaltigen und missbrauchte andere 13-Jährige. Berufungsgericht setzte nach Schadensersatzzahlung Haftstrafe um einen Monat herab.
Zwei 20-Jährige missbrauchten nacheinander im Auto massiv alkoholisierte und mit Kokain berauschte 19-Jährige. 24 Monate Haft für Vorbestraften, 20 Monate für Unbescholtenen.
Richterin konnte nicht zweifelsfrei feststellen, dass Lebensgefährten tatsächlich auf Elstern geschossen haben. Im ersten Prozess wurden Angeklagte noch zu Geldstrafen verurteilt.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!