Angeklagter versuchte dem Urteil zufolge, 700.000 Euro von Glücksspielgewinner von 13 Millionen zu erpressen und ihn zu berauben. Noch kein Urteil im Prozess.
48-Jährige soll so versucht haben, den 44-Jährigen leicht zu verletzen. Unbescholtene Angeklagte, der weitere Straftaten vorgeworfen wurden, kam mit Diversion davon.
Bregenzer Stadtvertreter Moosbrugger durfte, so das Urteil im neuen Strafprozess, bei Pressekonferenz Kulturamtsleiterin des Förderungsbetrugs verdächtigen.
Dem rechtskräftigen Urteil zufolge verletzte der 36-Jährige seinen 77-jährigen Vater mit einem Schlag auf den Brustkorb leicht. Auch den Kindern seines Ziehbruders drohte er mit Schlägen.
Dieser Frage widmete sich ein Zivilprozess am Dienstag. Nach einem Streit um häusliche Gewalt enterbe der vermögende Vater den Sohn, der nun den Pflichtteil vom Erbe will.
Der 45-Jährige verkaufte gefälschte Coronazertifikate, wollte Falschgeld kaufen, betrog Kunden und veruntreute ein Auto. Nun wartet eine teilbedingte Haftstrafe auf ihn.
Ein 28-Jähriger legte in einem Mehrparteienhaus in seiner Mietwohnung Feuer. Das Urteil mit Gefängnisstrafe wegen versuchter Brandstiftung wurde in zweiter Instanz bestätigt.
Unbescholtener Angeklagter berührte nach Ansicht der Richter Tochter (13) und Nichte seiner Ex-Frau im Intimbereich. Noch kein Urteil in vertagtem Prozess.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!