Landesgericht teilte in Zivilprozess Schuld zwischen Justizwachebeamten und Häftling je zur Hälfte auf. Oberlandesgericht hob dann Urteil auf und ordnete Verfahrensergänzung an.
46-Jähriger berührte Zehnjährige im Intimbereich und griff im Internet auf drei Bilder von missbrauchten Kindern zu: sieben von 21 Haftmonaten hat Unbescholtener zu verbüßen.
15 Monate Gefängnis und verpflichtende Entzugstherapie für süchtigen 54-Jährigen mit 17 Vorstrafen, der sich auch der Festnahme widersetzte, stahl und Sachbeschädigungen beging.
Vorbestrafter 39-Jähriger fuhr nach Ansicht des Richters auf Flucht vor Polizei in Hard mit Auto auf Polizistin zu, die sich mit Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster