Urteil in zweiter Instanz bestätigt: Dreieinhalb Jahre Gefängnis für vorbestraften 42-Jährigen, der in Wald in Bregenz 70-jährige Spaziergängerin zu vergewaltigten versuchte.
Oberlandesgericht bestätigt in Berufungsverfahren Urteil des Landesgerichts Feldkirch: Geldstrafe für vorbestraften 58-Jährigen wegen Diebstahls in der Wohnung seiner Tochter.
Kläger forderte 61 Millionen Euro von Bank, erhielt keinen Gratisanwalt und zog Klage zurück. Trotzdem hat er ein Viertel der Gerichtsgebühr zu bezahlen, so das Höchstgericht.
Fahrer eines Klein-Lkw übersah beim Einbiegen in Landesstraße in Frastanz auf Radweg entgegenkommende Radfahrerin, die getötet wurde: Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung.
Berufungsgericht erhöhte Gefängnisstrafe auf 18 Monate. Vorbestrafter biss in Öffentlichkeit fremder Frau in den Busen und belästigte in Zug Mitreisende sexuell.
Haftstrafe in erster Instanz für Arzt, der Patientin missbrauchte. Berufungsgericht ordnete jetzt neue Verhandlung an, weil Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit fehlte.
Rechtsanwalt klagt in anhängigem Zivilprozess ausständiges Honorar ein. Er führte Scheidungsverfahren nicht zu Ende, weil Mandantin nicht mehr zu zahlen bereit war.
Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!