Unberechtigter Rücktritt vom Kaufvertrag: Beklagte Bauherrin muss klagender Immobilienfirma verringerte Konventionalstrafe bezahlen, so das nicht rechtskräftige Urteil.
29-Jähriger schlug mehrfach Gattin und einmal unabsichtlich sein Kleinkind – Berufungsgericht reduzierte zu verbüßende Gefängnisstrafe von 15 auf fünf Monate.
In einem anderen Zivilprozess stellte das Gericht keinen Würgegriff einer Polizistin an der Mutter des nunmehrigen Klägers fest und wies die Schadenersatzklage der Frau ab.
Pizzakoch verging sich an alkoholisierter und schlafender Frau. Erstgericht verhängte teilbedingte Haftstrafe. Berufungsgericht sah von zu verbüßender Haftstrafe ab.
Unbescholtener 36-Jähriger urinierte laut Urteil im Mai 2023 in Götzis auf Bahngleis und verletzte 24-Jährigen, der das kritisierte, mit Messerstich in den Rücken lebensgefährlich.
Teilbedingte Geldstrafe von 1,6 Millionen Euro, davon sind 800.000 Euro zu bezahlen. Unbescholtener Großhändler reichte falsche Einkommensteuererklärungen ein.
Drei Arbeitsprozesse von Vertragsbediensteter gegen Land: Wegen gehemmter finanzieller Vorrückung nach negativer Beurteilung, wegen des Dienstorts und wegen Zulagen.
29-jähriger Franzose verging sich im Montafon an 13-jähriger Radfahrerin. Psychisch Kranker war bei Tat zurechnungsunfähig und wurde in Psychiatrie eingewiesen.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen