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21.11.2024 • 16:30 Uhr
Der verstorbene Vater hinterließ 2,5 Millionen Euro. Der beklagte Bruder behauptet, dass der Kläger dem Vater durch eine Morddrohung einen Enterbungsgrund lieferte. Der Kläger verlangt im Zivilprozess den Pflichtteil.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen